1 K 4150/08 E•Finanzgericht Münster, 2011-12-20, 1 K 4150/08 E
Finanzgericht Münster, 2011-12-20, 1 K 4150/08 E
1 K 4150/08 ESteuergericht20.12.2011
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Münster — 1 K 4150/08 E — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-12-20
Aktenzeichen: 1 K 4150/08 E
ECLI: ECLI:DE:FGMS:2011:1220.1K4150.08E.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Senat
Tenor
Die Einkommensteuerfestsetzung für 2006 in Gestalt des Änderungsbescheides vom 9.6.2009 wird dahingehend geändert, dass bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit der Klägerin weitere Werbungskosten in Höhe von 5.390 Euro berücksichtigt werden.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.
Die Revision wird zugelassen.
Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Kläger abwenden, soweit nicht die Kläger zuvor Sicherheit in derselben Höhe leisten.
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