10 K 4592/08 E•Finanzgericht Münster, 2012-01-11, 10 K 4592/08 E
Finanzgericht Münster, 2012-01-11, 10 K 4592/08 E
10 K 4592/08 ESteuergericht11.01.2012
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Münster — 10 K 4592/08 E — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-01-11
Aktenzeichen: 10 K 4592/08 E
ECLI: ECLI:DE:FGMS:2012:0111.10K4592.08E.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10. Senat
Tenor
Die Einkommensteuerbescheide 2002 bis 2004 vom 15.08.2006 in Form der Einspruchsentscheidung vom 13.11.2008 werden nach Maßgabe der Urteilsgründe geändert.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Berechnung der in den Jahren 2002 bis 2004 festzusetzenden Einkommensteuer wird dem Beklagten aufgegeben.
Die Kosten des Verfahrens tragen die Klägerin zu 90 v.H. und der Beklagte zu 10 v.H.
Das Urteil ist wegen der Kostenentscheidung gegen Sicherheitsleistung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Klägerin vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird zugelassen.
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