Finanzgericht Münster, 2012-01-16, 6 V 4218/11 E

6 V 4218/11 ESteuergericht16.01.2012

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Münster — 6 V 4218/11 E — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2012-01-16

Aktenzeichen: 6 V 4218/11 E

ECLI: ECLI:DE:FGMS:2012:0116.6V4218.11E.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 6. Senat

Tenor

Die Vollziehung der Bescheide vom 13.09.2011 (Steuernummer VST und Steuernummer VST) – teilweise in Gestalt der Verfügung vom 09.11.2011 (Steuernummer VST) werden von der Vollziehung ausgesetzt und angeordnet, dass für das Kalenderjahr 2012 die Steuerklasse für die Lohnversteuerung des Antragstellers zu 1. von I. in III. und die Steuerklasse des Antragstellers zu 2. von I. in V. geändert wird.

Die Aussetzung der Vollziehung endet mit Bestandskraft des angefochtenen Bescheides, spätestens einen Monat nach Ergehen einer die Instanz abschließenden Entscheidung.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.

Die Beschwerde wird zugelassen.

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