5 V 3464/11 Kg, AO•Finanzgericht Münster, 2012-02-09, 5 V 3464/11 Kg, AO
Finanzgericht Münster, 2012-02-09, 5 V 3464/11 Kg, AO
5 V 3464/11 Kg, AOSteuergericht09.02.2012
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Münster — 5 V 3464/11 Kg, AO — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2012-02-09
Aktenzeichen: 5 V 3464/11 Kg, AO
ECLI: ECLI:DE:FGMS:2012:0209.5V3464.11KG.AO.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 5. Senat
Tenor
Die Vollziehung des Rückforderungsbescheides vom 02.08.2011 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 05.09.2011 wird bis einen Monat nach Bekanntgabe der Entscheidung im Verfahren zur Hauptsache zum Az. 5 K 3463/11 Kg, AO bzw. dessen anderweitiger Erledigung ausgesetzt. Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.
Die Kosten des Verfahrens tragen der Antragsteller und die Antragsgegnerin je zur Hälfte.
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