3 K 2923/09 Erb•Finanzgericht Münster, 2012-02-16, 3 K 2923/09 Erb
Finanzgericht Münster, 2012-02-16, 3 K 2923/09 Erb
3 K 2923/09 ErbSteuergericht16.02.2012
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Münster — 3 K 2923/09 Erb — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-02-16
Aktenzeichen: 3 K 2923/09 Erb
ECLI: ECLI:DE:FGMS:2012:0216.3K2923.09ERB.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Senat
Tenor
Der Schenkungsteuerbescheid vom 28.08.2008 und die Einspruchsentscheidung vom 20.07.2009 werden aufgehoben.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.
Das Urteil ist wegen der Kostenentscheidung ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs des Klägers abwenden, wenn nicht der Kläger zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet.
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