Finanzgericht Münster, 2012-02-23, 9 K 4639/10 K,G

9 K 4639/10 K,GSteuergericht23.02.2012

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Münster — 9 K 4639/10 K,G — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-02-23

Aktenzeichen: 9 K 4639/10 K,G

ECLI: ECLI:DE:FGMS:2012:0223.9K4639.10K.G.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. Senat

Tenor

Die Bescheide über Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag für 2005 vom 31.07.2009 und über den Gewerbesteuermessbetrag für 2005 vom 25.09.2009, jeweils in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 18.11.2010, werden nach Maßgabe der Entscheidungsgründe geändert.

Die Berechnung der geänderten Beträge wird dem Beklagten übertragen.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.

Die Revision wird zugelassen.

Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Klägerin abwenden, soweit nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet.

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