Finanzgericht Münster, 2012-04-26, 9 K 2757/09 K,G,F

9 K 2757/09 K,G,FSteuergericht26.04.2012

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Münster — 9 K 2757/09 K,G,F — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-04-26

Aktenzeichen: 9 K 2757/09 K,G,F

ECLI: ECLI:DE:FGMS:2012:0426.9K2757.09K.G.F.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. Senat

Tenor

Unter Änderung des Bescheides über die gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustabzugs zur Körperschaftsteuer auf den 31.12.2004 vom 24.09.2007 und des Bescheides über die gesonderte Feststellung des vortragsfähigen Gewerbeverlustes auf den 31.12.2004 vom 04.10.2007, jeweils in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 06.07.2009, werden der verbleibende Verlustabzug zur Körperschaftsteuer auf den 31.12.2004 i.H.v. XXXXXXX € und der vortragsfähige Gewerbeverlust auf den 31.12.2004 i.H.v. XXXXXX € festgestellt.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.

Die Revision wird zugelassen.

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