Finanzgericht Münster, 2012-05-09, 10 K 3768/10 Kg

10 K 3768/10 KgSteuergericht09.05.2012

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Münster — 10 K 3768/10 Kg — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-05-09

Aktenzeichen: 10 K 3768/10 Kg

ECLI: ECLI:DE:FGMS:2012:0509.10K3768.10KG.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 10. Senat

Tenor

Die Beklagte wird unter Aufhebung des Ablehnungsbescheides vom 07.04.2010 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 08.09.2010 verpflichtet, der Klägerin für die Monate Mai bis September 2010 Kindergeld für ihre in Polen lebende Tochter T..... zu gewähren.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Beklagte.

Das Urteil ist wegen der Kostenentscheidung vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Leistung einer Sicherheit in Höhe des Kostener-stattungsanspruchs der Klägerin abwenden, wenn nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet.

Die Revision wird zugelassen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.