10 K 3768/10 Kg•Finanzgericht Münster, 2012-05-09, 10 K 3768/10 Kg
Finanzgericht Münster, 2012-05-09, 10 K 3768/10 Kg
10 K 3768/10 KgSteuergericht09.05.2012
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Münster — 10 K 3768/10 Kg — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-05-09
Aktenzeichen: 10 K 3768/10 Kg
ECLI: ECLI:DE:FGMS:2012:0509.10K3768.10KG.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10. Senat
Tenor
Die Beklagte wird unter Aufhebung des Ablehnungsbescheides vom 07.04.2010 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 08.09.2010 verpflichtet, der Klägerin für die Monate Mai bis September 2010 Kindergeld für ihre in Polen lebende Tochter T..... zu gewähren.
Die Kosten des Verfahrens trägt die Beklagte.
Das Urteil ist wegen der Kostenentscheidung vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Leistung einer Sicherheit in Höhe des Kostener-stattungsanspruchs der Klägerin abwenden, wenn nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet.
Die Revision wird zugelassen.
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