10 K 4079/10 Kg•Finanzgericht Münster, 2012-05-09, 10 K 4079/10 Kg
Finanzgericht Münster, 2012-05-09, 10 K 4079/10 Kg
10 K 4079/10 KgSteuergericht09.05.2012
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Münster — 10 K 4079/10 Kg — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-05-09
Aktenzeichen: 10 K 4079/10 Kg
ECLI: ECLI:DE:FGMS:2012:0509.10K4079.10KG.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10. Senat
Tenor
Die Beklagte wird unter Aufhebung des Ablehnungsbescheides vom 11.08.2010 in Form der Einspruchsentscheidung vom 05.10.2010 verpflichtet, dem Kläger Kindergeld für seine in Ungarn lebende Tochter T....... für die Monate Mai 2010 bis Juli 2010 in Höhe von 184 € pro Monat zu gewähren. Darüber hinaus wird die Beklagte verpflichtet, den Kläger für die Monate August 2010 bis Oktober 2010 unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts neu zu bescheiden.
Die Kosten des Verfahrens trägt die Beklagte.
Das Urteil ist wegen der Kostenentscheidung ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs des Klägers abwenden, soweit nicht der Kläger zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet.
Die Revision wird zugelassen.
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