Finanzgericht Münster, 2012-05-10, 3 K 667/10 Erb

3 K 667/10 ErbSteuergericht10.05.2012

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Münster — 3 K 667/10 Erb — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-05-10

Aktenzeichen: 3 K 667/10 Erb

ECLI: ECLI:DE:FGMS:2012:0510.3K667.10ERB.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Senat

Tenor

Unter Änderung der Erbschaftsteuerbescheide vom 22.03.2007 und vom 15.11.2007 sowie der Einspruchsentscheidung vom 04.02.2010 wird die Erbschaftsteuer nach Maßgabe der Urteilsgründe neu festgesetzt; die Neuberechnung wird dem Beklagten übertragen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens tragen die Klägerin zu 5/6 und der Beklagte zu 1/6.

Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Klägerin abwenden, soweit nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet.

Die Revision wird zugelassen.

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