11 K 2524/09 K•Finanzgericht Münster, 2012-05-23, 11 K 2524/09 K
Finanzgericht Münster, 2012-05-23, 11 K 2524/09 K
11 K 2524/09 KSteuergericht23.05.2012
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Münster — 11 K 2524/09 K — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-05-23
Aktenzeichen: 11 K 2524/09 K
ECLI: ECLI:DE:FGMS:2012:0523.11K2524.09K.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Senat
Tenor
Der Haftungsbescheid vom 16.11.2006 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 30.06.2012 wird aufgehoben.
Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kostenentscheidung ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs des Klägers abwenden, soweit nicht der Kläger zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet.
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