4 K 511/11 E•Finanzgericht Münster, 2012-05-25, 4 K 511/11 E
Finanzgericht Münster, 2012-05-25, 4 K 511/11 E
4 K 511/11 ESteuergericht25.05.2012
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Münster — 4 K 511/11 E — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-05-25
Aktenzeichen: 4 K 511/11 E
ECLI: ECLI:DE:FGMS:2012:0525.4K511.11E.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Senat
Tenor
Der Beklagte wird verpflichtet, den Einkommensteuerbescheid für 2004 vom 23.09.2005 unter Aufhebung des Ablehnungsbescheides vom 11.05.2010 und der hierauf ergangenen Einspruchsentscheidung vom 11.01.2011 abzuändern und die Einkommensteuer für 2004 auf EUR Null herabzusetzen.
Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs des Klägers abwenden, soweit nicht der Kläger zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet.
Die Revision wird zugelassen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.