5 K 3809/10 Kg,AO•Finanzgericht Münster, 2012-07-04, 5 K 3809/10 Kg,AO
Finanzgericht Münster, 2012-07-04, 5 K 3809/10 Kg,AO
5 K 3809/10 Kg,AOSteuergericht04.07.2012
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Münster — 5 K 3809/10 Kg,AO — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-07-04
Aktenzeichen: 5 K 3809/10 Kg,AO
ECLI: ECLI:DE:FGMS:2012:0704.5K3809.10KG.AO.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Senat
Tenor
Der Bescheid über die Aufhebung der Kindergeldfestsetzung und der Bescheid über die Rückforderung des gezahlten Kindergeldes, beide vom 23.08.2010, in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 08.09.2010 werden aufgehoben.
Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig voll-streckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs des Klägers abwenden, soweit nicht der Kläger zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet.
Die Revision wird zugelassen.
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