Finanzgericht Münster, 2012-07-18, 12 K 3884/11 Kg

12 K 3884/11 KgSteuergericht18.07.2012

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Münster — 12 K 3884/11 Kg — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-07-18

Aktenzeichen: 12 K 3884/11 Kg

ECLI: ECLI:DE:FGMS:2012:0718.12K3884.11KG.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 12. Senat

Tenor

Die Beklagte wird unter Änderung des Bescheids vom 3. August 2011 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 19. Oktober 2011 verpflichtet, die für den Einspruch gegen die Ablehnung der Abzweigung notwendigen Aufwendungen für erstattungsfähig und hierbei die Hinzuziehung eines Bevollmächtigten für notwendig zu erklären.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Beklagte.

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