12 K 3884/11 Kg•Finanzgericht Münster, 2012-07-18, 12 K 3884/11 Kg
Finanzgericht Münster, 2012-07-18, 12 K 3884/11 Kg
12 K 3884/11 KgSteuergericht18.07.2012
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Münster — 12 K 3884/11 Kg — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-07-18
Aktenzeichen: 12 K 3884/11 Kg
ECLI: ECLI:DE:FGMS:2012:0718.12K3884.11KG.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 12. Senat
Tenor
Die Beklagte wird unter Änderung des Bescheids vom 3. August 2011 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 19. Oktober 2011 verpflichtet, die für den Einspruch gegen die Ablehnung der Abzweigung notwendigen Aufwendungen für erstattungsfähig und hierbei die Hinzuziehung eines Bevollmächtigten für notwendig zu erklären.
Die Kosten des Verfahrens trägt die Beklagte.
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