10 K 3388/08 K,G,F•Finanzgericht Münster, 2012-07-25, 10 K 3388/08 K,G,F
Finanzgericht Münster, 2012-07-25, 10 K 3388/08 K,G,F
10 K 3388/08 K,G,FSteuergericht25.07.2012
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Münster — 10 K 3388/08 K,G,F — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-07-25
Aktenzeichen: 10 K 3388/08 K,G,F
ECLI: ECLI:DE:FGMS:2012:0725.10K3388.08K.G.F.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10. Senat
Tenor
Der Körperschaftsteuerbescheid 2004 vom 18.9.2007, der Bescheid über den verbleibenden Verlustabzug zur Körperschaftsteuer zum 31.12.2004 vom 18.9.2007, der Gewerbesteuermessbescheid 2004 vom 16.10.2007 und der Bescheid auf den 31.12.2004 über die gesonderte Feststellung des vortragsfähigen Gewerbeverlustes vom 16.10.2007 – alle in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 5.8.2008 – werden nach Maßgabe der Entscheidungsgründe geändert.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Berechnung der festzusetzenden Körperschaftsteuer 2004 und des festzusetzenden Gewerbesteuermessbetrages 2004 sowie des festzustellenden verbleibenden Verlustabzugs zur Körperschaftsteuer auf den 31.12.2004 und des festzustellenden vortragsfähigen Gewerbeverlustes auf den 31.12.2004 wird dem Beklagten übertragen.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.
Das Urteil ist wegen der Kostenentscheidung gegen Sicherheitsleistung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Klägerin vorläufig vollstreckbar.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.