3 K 207/10 E•Finanzgericht Münster, 2012-07-26, 3 K 207/10 E
Finanzgericht Münster, 2012-07-26, 3 K 207/10 E
3 K 207/10 ESteuergericht26.07.2012
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Münster — 3 K 207/10 E — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-07-26
Aktenzeichen: 3 K 207/10 E
ECLI: ECLI:DE:FGMS:2012:0726.3K207.10E.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Senat
Tenor
Der Einkommensteuerbescheid 2003 vom 12.03.2009 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 16.12.2009 wird aufgehoben.
Die Einkommensteuerbescheide 2005 und 2006 vom 14.06.2011 werden dahingehend geändert, dass der Einkommensteuerfestsetzung im Veranlagungszeitraum 2005 um X Euro und im Veranlagungszeitraum 2006 um X Euro geminderte Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung zugrunde gelegt werden. Die Steuerberechnung wird dem Beklagten aufgegeben.
Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs des Klägers abwenden, soweit nicht der Kläger zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet.
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