4 K 2071/09 E,U•Finanzgericht Münster, 2012-07-26, 4 K 2071/09 E,U
Finanzgericht Münster, 2012-07-26, 4 K 2071/09 E,U
4 K 2071/09 E,USteuergericht26.07.2012
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Münster — 4 K 2071/09 E,U — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-07-26
Aktenzeichen: 4 K 2071/09 E,U
ECLI: ECLI:DE:FGMS:2012:0726.4K2071.09E.U.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Senat
Tenor
Der Einkommensteuerbescheid der Kläger für 2002 vom 17.3.2008 und der Umsatzsteuerbescheid des Klägers für 2002 vom 17.3.2008, jeweils in Gestalt der Einspruchsentscheidungen vom 15.5.2009, werden aufgehoben.
Der Einkommensteuerbescheid der Kläger für 2003 vom 17.3.2008 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 15.5.2009 wird dahingehend geändert, dass zusätzliche Betriebsausgaben in Höhe von 3.764 EUR berücksichtigt werden.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens tragen die Kläger zu 40 % als Gesamtschuldner, der Kläger zu 33 % und der Beklagte zu 27 %.
Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Kläger abwenden, soweit nicht die Kläger zuvor Sicherheit in derselben Höhe leisten.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.