Finanzgericht Münster, 2012-08-10, 14 K 4314/09 AO

14 K 4314/09 AOSteuergericht10.08.2012

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Münster — 14 K 4314/09 AO — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-08-10

Aktenzeichen: 14 K 4314/09 AO

ECLI: ECLI:DE:FGMS:2012:0810.14K4314.09AO.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 14. Senat

Tenor

Der Duldungsbescheid vom 29.06.2009 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 26.10.2009 wird aufgehoben.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.

Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder

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