Finanzgericht Münster, 2012-09-04, 1 K 998/09 F

1 K 998/09 FSteuergericht04.09.2012

Regest

Entsteht im Streitjahr gleichzeitig ein laufender Verlust sowie ein dieser Verlust übersteigender Veräußerungsgewinn entsteht oder erhöht sich durch diesen Verlust das negative Kapitalkonto nicht.

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Münster — 1 K 998/09 F — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-09-04

Aktenzeichen: 1 K 998/09 F

ECLI: ECLI:DE:FGMS:2012:0904.1K998.09F.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Senat

Normen: estg § 15a

Leitsätze

Entsteht im Streitjahr gleichzeitig ein laufender Verlust sowie ein dieser Verlust übersteigender Veräußerungsgewinn entsteht oder erhöht sich durch diesen Verlust das negative Kapitalkonto nicht.

Tenor

Das Finanzamt wird verpflichtet, den Feststellungsbescheid vom 19.11.2007 dahingehend zu ändern, dass ein lfd. Verlust i. H. v. 70.488,05 EUR als ausgleichsfähiger Verlust und ein begünstigter Veräußerungsgewinn i. H. v. 641.600,00 EUR festgestellt und dem Kläger sowie der Beigeladenen jeweils zu 50 v. H. zugerechnet werden.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.

Die Revision wird zugelassen.

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