Finanzgericht Münster, 2012-09-06, 10 K 4315/11 Kg

10 K 4315/11 KgSteuergericht06.09.2012

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Münster — 10 K 4315/11 Kg — Gerichtsbescheid

Entscheidungsdatum: 2012-09-06

Aktenzeichen: 10 K 4315/11 Kg

ECLI: ECLI:DE:FGMS:2012:0906.10K4315.11KG.00

Dokumenttyp: Gerichtsbescheid

Spruchkörper: 10. Senat

Tenor

Der Kindergeldaufhebungsbescheid vom 23.09.2011 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 03.11.2011 wird aufgehoben.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Beklagte.

Das Urteil ist wegen der Kostenentscheidung ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs des Klägers abwenden, wenn nicht der Kläger zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet.

Die Revision wird zugelassen.

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