Finanzgericht Münster, 2012-09-10, 4 Ko 2422/12

4 Ko 2422/12Steuergericht10.09.2012

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Münster — 4 Ko 2422/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-09-10

Aktenzeichen: 4 Ko 2422/12

ECLI: ECLI:DE:FGMS:2012:0910.4KO2422.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 11. Senat

Tenor

Die Festsetzung der aus der Staatskasse zu zahlenden Vergütung an Prozesskostenhilfe für das Verfahren 4 K 908/11 Kg vom 05.07.2012 wird auf EUR 440,78 herabgesetzt.

Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei.

Kosten werden nicht erstattet.

Dieser Beschluss ist unanfechtbar.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.