4 Ko 2422/12•Finanzgericht Münster, 2012-09-10, 4 Ko 2422/12
Finanzgericht Münster, 2012-09-10, 4 Ko 2422/12
4 Ko 2422/12Steuergericht10.09.2012
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Münster — 4 Ko 2422/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-09-10
Aktenzeichen: 4 Ko 2422/12
ECLI: ECLI:DE:FGMS:2012:0910.4KO2422.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Senat
Tenor
Die Festsetzung der aus der Staatskasse zu zahlenden Vergütung an Prozesskostenhilfe für das Verfahren 4 K 908/11 Kg vom 05.07.2012 wird auf EUR 440,78 herabgesetzt.
Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei.
Kosten werden nicht erstattet.
Dieser Beschluss ist unanfechtbar.
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