Finanzgericht Münster, 2012-11-29, 3 K 3834/10 G

3 K 3834/10 GSteuergericht29.11.2012

Regest

1. Der Gewinn aus der Veräußerung von zum Sonderbetriebsvermögen gehörigen GmbH-Anteilen an die KG unterliegt der Gewerbesteuer, auch wenn die Kommanditbeteiligung anschließend veräußert wird. 2. Die Anwendung des § 16 Abs. 2 Satz 3 EStG ist nicht nach den Grundsätzen der sog. Gesamtsplanrechtsprechung ausgeschlossen wenn die Übertragung der GmbH-Anteile auf die KG den expliziten Wünschen der Erwerberin des KG-Anteils entsrpicht.

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Münster — 3 K 3834/10 G — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-11-29

Aktenzeichen: 3 K 3834/10 G

ECLI: ECLI:DE:FGMS:2012:1129.3K3834.10G.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Senat

Leitsätze

  1. Der Gewinn aus der Veräußerung von zum Sonderbetriebsvermögen gehörigen GmbH-Anteilen an die KG unterliegt der Gewerbesteuer, auch wenn die Kommanditbeteiligung anschließend veräußert wird.

  2. Die Anwendung des § 16 Abs. 2 Satz 3 EStG ist nicht nach den Grundsätzen der sog. Gesamtsplanrechtsprechung ausgeschlossen wenn die Übertragung der GmbH-Anteile auf die KG den expliziten Wünschen der Erwerberin des KG-Anteils entsrpicht.

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Die Revision wird zugelassen.

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