2 K 2838/10 G,F•Finanzgericht Münster, 2013-02-14, 2 K 2838/10 G,F
Finanzgericht Münster, 2013-02-14, 2 K 2838/10 G,F
2 K 2838/10 G,FSteuergericht14.02.2013
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Münster — 2 K 2838/10 G,F — Anerkenntnisurteil
Entscheidungsdatum: 2013-02-14
Aktenzeichen: 2 K 2838/10 G,F
ECLI: ECLI:DE:FGMS:2013:0214.2K2838.10G.F.00
Dokumenttyp: Anerkenntnisurteil
Spruchkörper: 2. Senat
Tenor
Der Gewinnfeststellungsbescheid für 2003 vom 20.08.2009 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 30.06.2010 wird dahingehend geändert, dass der Gewinnanteil der Klägerin von bisher ... EUR auf ... EUR herabgesetzt wird.
Der Gewerbesteuermessbetragsbescheid für 2003 vom 25.05.2010 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 30.06.2010 wird dahingehend geändert, dass der Gewerbsteuermessbetrag für 2003 auf ... EUR festgesetzt wird.
Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Klägerin vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird zugelassen
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