Finanzgericht Münster, 2013-02-28, 6 V 3617/12 AO

6 V 3617/12 AOSteuergericht28.02.2013

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Münster — 6 V 3617/12 AO — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2013-02-28

Aktenzeichen: 6 V 3617/12 AO

ECLI: ECLI:DE:FGMS:2013:0228.6V3617.12AO.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 14. Senat

Tenor

Die Pfändungs- und Einziehungsverfügung vom 26.09.2012, zugestellt an den Drittschuldner am 28.09.2012, wird aufgehoben.

Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.

Die Kosten des Verfahrens tragen die Antragstellerin und der Antragsgegner zu je ½.

Die Beschwerde wird zugelassen

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