12 K 3812/10 E•Finanzgericht Münster, 2013-03-13, 12 K 3812/10 E
Finanzgericht Münster, 2013-03-13, 12 K 3812/10 E
12 K 3812/10 ESteuergericht13.03.2013
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Münster — 12 K 3812/10 E — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-03-13
Aktenzeichen: 12 K 3812/10 E
ECLI: ECLI:DE:FGMS:2013:0313.12K3812.10E.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 12. Senat
Tenor
Unter Änderung des Bescheides vom 30.10.2009 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 16.09.2010 wird der Beklagte verpflichtet, die Anrufungsauskunft nach § 42 e EStG mit dem Inhalt zu erteilen, dass Gutschriften auf den bei der Klägerin im Rahmen des geplanten Arbeitszeitkontenmodells geführten Zeitwertkonten auch für Geschäftsführer, die beherrschende bzw. eine Minderheitsbeteiligung haltende Gesellschafter der Klägerin sind, keinen Zufluss von Arbeitslohn darstellen.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.
Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Klägerin abwenden, soweit nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet.
Die Revision wird zugelassen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.