Finanzgericht Münster, 2013-04-24, 5 K 3297/12 Kg

5 K 3297/12 KgSteuergericht24.04.2013

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Münster — 5 K 3297/12 Kg — Gerichtsbescheid

Entscheidungsdatum: 2013-04-24

Aktenzeichen: 5 K 3297/12 Kg

ECLI: ECLI:DE:FGMS:2013:0424.5K3297.12KG.00

Dokumenttyp: Gerichtsbescheid

Spruchkörper: 5. Senat

Tenor

Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheids vom 20.07.2012 und der Einspruchsentscheidung vom 27.08.2012 verpflichtet, gegen den Kläger für 2012 für seine Tochter L Kindergeld in Höhe von monatlich 184 € festzusetzen.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Beklagte.

Die Revision wird zugelassen.

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