Finanzgericht Münster, 2013-05-22, 10 K 2866/12 K

10 K 2866/12 KSteuergericht22.05.2013

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Münster — 10 K 2866/12 K — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-05-22

Aktenzeichen: 10 K 2866/12 K

ECLI: ECLI:DE:FGMS:2013:0522.10K2866.12K.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 10. Senat

Tenor

Der Bescheid vom 30.8.2007 in der Fassung der Einspruchsentscheidung vom 16.9.2008 wird aufgehoben, soweit er nicht bereits durch das Urteil vom 14.09.2011 – 10 K 3755/08 K – aufgehoben ist. Der Beklagte wird verpflichtet, den Erlassantrag der Klägerin unter Beachtung der Entscheidungsgründe neu zu bescheiden.

Die Kosten des Verfahrens einschließlich des Beschwerdeverfahrens trägt der Beklagte.

Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Klägerin vorläufig vollstreckbar.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.