2 K 4721/10 G, F•Finanzgericht Münster, 2013-08-14, 2 K 4721/10 G, F
Finanzgericht Münster, 2013-08-14, 2 K 4721/10 G, F
2 K 4721/10 G, FSteuergericht14.08.2013
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Münster — 2 K 4721/10 G, F — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-08-14
Aktenzeichen: 2 K 4721/10 G, F
ECLI: ECLI:DE:FGMS:2013:0814.2K4721.10G.F.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Senat
Tenor
Die Bescheide für 2005 über die gesonderte und einheitliche Feststellung von Besteuerungsgrundlagen vom 15.12.2009 und über den Gewerbesteuermessbetrag vom 01.02.2010 in der Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 30.11.2010 werden nach Maßgabe der Urteilsgründe geändert. Die Berechnung der Einkünfte wird dem Beklagten übertragen.
Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Kosten der Beigeladenen sind nicht erstattungsfähig.
Die Revision wird zugelassen.
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