3 K 711/13 Kg•Finanzgericht Münster, 2013-08-22, 3 K 711/13 Kg
Finanzgericht Münster, 2013-08-22, 3 K 711/13 Kg
3 K 711/13 KgSteuergericht22.08.2013
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Münster — 3 K 711/13 Kg — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-08-22
Aktenzeichen: 3 K 711/13 Kg
ECLI: ECLI:DE:FGMS:2013:0822.3K711.13KG.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Senat
Tenor
Die Bescheide vom 30.11.2012 und vom 30.01.2013 sowie die Einspruchsentscheidung vom 06.02.2013 werden aufgehoben; die Beklagte wird verpflichtet, der Klägerin Kindergeld für ihren Sohn L ab August 2012 zu gewähren.
Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Klägerin abwenden, soweit nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet.
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