14 K 4210/10 F•Finanzgericht Münster, 2013-09-27, 14 K 4210/10 F
Finanzgericht Münster, 2013-09-27, 14 K 4210/10 F
14 K 4210/10 FSteuergericht27.09.2013
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Münster — 14 K 4210/10 F — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-09-27
Aktenzeichen: 14 K 4210/10 F
ECLI: ECLI:DE:FGMS:2013:0927.14K4210.10F.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 14. Senat
Tenor
Unter Änderung des Bescheids über die gesonderte und einheitliche Feststellung von Besteuerungsgrundlagen für 2003 vom 18.07.2008 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 10.11.2010 wird für die Klägerin ein Veräußerungsgewinn i.H.v. X € festgestellt.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen werden nicht erstattet.
Die Revision wird zugelassen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.