Finanzgericht Münster, 2013-09-27, 14 K 4210/10 F

14 K 4210/10 FSteuergericht27.09.2013

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Münster — 14 K 4210/10 F — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-09-27

Aktenzeichen: 14 K 4210/10 F

ECLI: ECLI:DE:FGMS:2013:0927.14K4210.10F.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 14. Senat

Tenor

Unter Änderung des Bescheids über die gesonderte und einheitliche Feststellung von Besteuerungsgrundlagen für 2003 vom 18.07.2008 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 10.11.2010 wird für die Klägerin ein Veräußerungsgewinn i.H.v. X € festgestellt.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen werden nicht erstattet.

Die Revision wird zugelassen.

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