Finanzgericht Münster, 2013-11-27, 11 K 2519/12 E

11 K 2519/12 ESteuergericht27.11.2013

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Münster — 11 K 2519/12 E — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-11-27

Aktenzeichen: 11 K 2519/12 E

ECLI: ECLI:DE:FGMS:2013:1127.11K2519.12E.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 11. Senat

Tenor

Unter Aufhebung der Einspruchsentscheidung vom 10.07.2012 und Abänderung der bisherigen Festsetzung in dem Bescheid vom 16.12.2011 wird die Einkommensteuer für das Jahr 2010 auf ... € festgesetzt.

Die Kosten des Verfahrens werden dem Finanzamt auferlegt.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Kläger gegen Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird zugelassen.

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