6 K 3045/11 F•Finanzgericht Münster, 2013-12-11, 6 K 3045/11 F
Finanzgericht Münster, 2013-12-11, 6 K 3045/11 F
6 K 3045/11 FSteuergericht11.12.2013
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Münster — 6 K 3045/11 F — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-12-11
Aktenzeichen: 6 K 3045/11 F
ECLI: ECLI:DE:FGMS:2013:1211.6K3045.11F.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Senat
Tenor
Der Beklagte wird verpflichtet, unter Aufhebung des Bescheides vom 30.03.2009 und der Einspruchsentscheidung vom 01.08.2011 einen Bescheid über die gesonderte und einheitliche Feststellung von Besteuerungsgrundlagen für 2007 zu erlassen, in dem ein nach DBA steuerfreier, im Inland dem Progressionsvorbehalt unterliegender Verlust aus Gewerbetrieb in Höhe von 32.153.308,63 € festgestellt und den Beigeladenen erklärungsgemäß anteilig zugerechnet wird.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.
Die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen werden nicht erstattet.
Die Revision wird zugelassen.
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