Finanzgericht Münster, 2013-12-12, 13 K 4566/10 E

13 K 4566/10 ESteuergericht12.12.2013

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Münster — 13 K 4566/10 E — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-12-12

Aktenzeichen: 13 K 4566/10 E

ECLI: ECLI:DE:FGMS:2013:1212.13K4566.10E.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 13. Senat

Tenor

Unter Änderung des Einkommensteuer-Bescheids für 2008 vom 18.10.2013 wird die Einkommensteuer 2008 auf 1.537,- EUR festgesetzt.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.

Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Kläger abwenden, soweit nicht die Kläger zuvor Sicherheit in derselben Höhe leisten.

Die Revision wird zugelassen.

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