12 K 502/11 Kg•Finanzgericht Münster, 2013-12-13, 12 K 502/11 Kg
Finanzgericht Münster, 2013-12-13, 12 K 502/11 Kg
12 K 502/11 KgSteuergericht13.12.2013
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Münster — 12 K 502/11 Kg — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-12-13
Aktenzeichen: 12 K 502/11 Kg
ECLI: ECLI:DE:FGMS:2013:1213.12K502.11KG.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 12. Senat
Tenor
Unter Abänderung des Bescheids vom 15. September 2009 in Gestalt des Änderungsbescheids vom 25. November 2010 und der Einspruchsentscheidung 24. Januar 2011 wird für den Sohn O, geboren am 00.00 0000, Differenzkindergeld festgesetzt für die Monate Januar bis August und Oktober bis Dezember 2009 i. H. v. 8,53 EUR monatlich und für die Monate Januar bis August und Oktober bis Dezember 2010 i. H. v. 12,90 EUR monatlich. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger.
Die Revision wird zugelassen.
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