Finanzgericht Münster, 2013-12-17, 1 K 3850/10 E

1 K 3850/10 ESteuergericht17.12.2013

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Münster — 1 K 3850/10 E — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-12-17

Aktenzeichen: 1 K 3850/10 E

ECLI: ECLI:DE:FGMS:2013:1217.1K3850.10E.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Senat

Tenor

Der Einkommensteuerbescheid vom 06.07.2009 in der Fassung der Einspruchsentscheidung vom 15.09.2010 wird dahingehend geändert, dass Vorsorgeaufwendungen in Höhe von 5.069 Euro als abzugsfähige Sonderausgaben der Besteuerung zugrundegelegt werden. Die Steuerberechnung wird dem Beklagten aufgegeben.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.

Die Revision wird zugelassen.

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