10 K 257/10 E,F•Finanzgericht Münster, 2013-12-18, 10 K 257/10 E,F
Finanzgericht Münster, 2013-12-18, 10 K 257/10 E,F
10 K 257/10 E,FSteuergericht18.12.2013
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Münster — 10 K 257/10 E,F — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-12-18
Aktenzeichen: 10 K 257/10 E,F
ECLI: ECLI:DE:FGMS:2013:1218.10K257.10E.F.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10. Senat
Tenor
Der Einkommensteuerbescheid 2006 vom 21.10.2008 und die Bescheide über die gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags zur Einkommensteuer auf den 31.12.2003, den 31.12.2004, den 31.12.2005 und den 31.12.2006, jeweils vom 21.10.2008 bzw. 28.10.2008, sämtlich in der Fassung der Einspruchsentscheidung vom 28.12.2009, werden nach Maßgabe der Urteilsgründe geändert. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Berechnung der Einkommensteuer und der verbleibenden Verlustvorträge wird dem Beklagten übertragen.
Die Kosten des Verfahrens tragen der Kläger zu 3/10 und der Beklagte zu 7/10.
Das Urteil ist wegen der Kostenentscheidung ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs des Klägers abwenden, soweit nicht der Kläger zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.