10 K 2908/11 K,G,F•Finanzgericht Münster, 2013-12-18, 10 K 2908/11 K,G,F
Finanzgericht Münster, 2013-12-18, 10 K 2908/11 K,G,F
10 K 2908/11 K,G,FSteuergericht18.12.2013
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Münster — 10 K 2908/11 K,G,F — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-12-18
Aktenzeichen: 10 K 2908/11 K,G,F
ECLI: ECLI:DE:FGMS:2013:1218.10K2908.11K.G.F.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10. Senat
Tenor
Die Körperschaftsteuerbescheide 2003 bis 2005 vom 10.12.2011 und die Gewerbesteuermessbescheide 2003 bis 2005 vom 02.02.2011 -sämtliche Bescheide in der Fassung der Einspruchsentscheidungen vom 20.07.2011- werden nach Maßgabe der Entscheidungsgründe geändert. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Berechnung der Steuern und der Steuermessbeträge wird dem Beklagten übertragen.
Die Kosten des Verfahrens tragen die Klägerin zu 4/10 und der Beklagte zu 6/10.
Die Revision wird zugelassen.
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