14 K 1703/13 Kg•Finanzgericht Münster, 2014-01-08, 14 K 1703/13 Kg
Finanzgericht Münster, 2014-01-08, 14 K 1703/13 Kg
14 K 1703/13 KgSteuergericht08.01.2014
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Münster — 14 K 1703/13 Kg — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-01-08
Aktenzeichen: 14 K 1703/13 Kg
ECLI: ECLI:DE:FGMS:2014:0108.14K1703.13KG.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 14. Senats
Tenor
Die Beklagte wird unter Aufhebung des Ablehnungsbescheids vom 17.04.2013 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 14.05.2013 verpflichtet, zu Gunsten der Klägerin für das Kind W. Kindergeld für den Zeitraum September 2012 bis Mai 2013 festzusetzen.
Die Kosten des Verfahrens trägt die Beklagte.
Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheits-leistung oder Hinterlegung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Klägerin abwenden, soweit nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet.
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