15 K 4674/10 U•Finanzgericht Münster, 2014-01-14, 15 K 4674/10 U
Finanzgericht Münster, 2014-01-14, 15 K 4674/10 U
15 K 4674/10 USteuergericht14.01.2014
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Münster — 15 K 4674/10 U — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-01-14
Aktenzeichen: 15 K 4674/10 U
ECLI: ECLI:DE:FGMS:2014:0114.15K4674.10U.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 15. Senat
Tenor
Die Umsatzsteuer-Bescheide für 2007 und 2008 vom 21.01.2010 und die Einspruchsentscheidung vom 23.11.2010 werden dahingehend geändert, dass die Umsatzsteuer für 2007 und 2008 auf jeweils 0 € festgesetzt wird.
Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Klägerin abwenden, soweit nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet.
Die Revision wird zugelassen.
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