9 K 2879/10 L•Finanzgericht Münster, 2014-01-16, 9 K 2879/10 L
Finanzgericht Münster, 2014-01-16, 9 K 2879/10 L
9 K 2879/10 LSteuergericht16.01.2014
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Münster — 9 K 2879/10 L — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-01-16
Aktenzeichen: 9 K 2879/10 L
ECLI: ECLI:DE:FGMS:2014:0116.9K2879.10L.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Senat
Tenor
Die Haftungsbescheide über Lohnsteuer 11/2008 u.a. sowie über Körperschaftsteuer 2003 u.a., jeweils vom 22.03.2010 und in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 29.06.2010, werden nach Maßgabe der Entscheidungsgründe geändert. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens tragen der Kläger zu 65 v.H. und der Beklagte zu 35 v.H.
Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs des Klägers abwenden, soweit nicht der Kläger zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet.
Die Revision wird zugelassen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.