4 K 1882/13 AO•Finanzgericht Münster, 2014-01-31, 4 K 1882/13 AO
Finanzgericht Münster, 2014-01-31, 4 K 1882/13 AO
4 K 1882/13 AOSteuergericht31.01.2014
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Münster — 4 K 1882/13 AO — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-01-31
Aktenzeichen: 4 K 1882/13 AO
ECLI: ECLI:DE:FGMS:2014:0131.4K1882.13AO.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Senat
Tenor
Der Bescheid vom 14.11.2012 über die Ablehnung des Teilerlasses von Nachforderungszinsen zur Einkommensteuer 2006 sowie die daraufhin ergangene Einspruchsentscheidung vom 15.05.2013 werden aufgehoben. Der Beklagte wird verpflichtet, die Kläger unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts insoweit neu zu bescheiden.
Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Kläger abwenden, soweit nicht die Kläger zuvor Sicherheit in derselben Höhe leisten.
Die Zuziehung eines Bevollmächtigten für das Vorverfahren war notwendig.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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