14 K 4281/11 F•Finanzgericht Münster, 2014-04-04, 14 K 4281/11 F
Finanzgericht Münster, 2014-04-04, 14 K 4281/11 F
14 K 4281/11 FSteuergericht04.04.2014
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Münster — 14 K 4281/11 F — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-04-04
Aktenzeichen: 14 K 4281/11 F
ECLI: ECLI:DE:FGMS:2014:0404.14K4281.11F.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 14. Senat
Tenor
Der Beklagte wird unter Aufhebung der negativen Feststellungsbescheide vom 27.09.2007 und vom 28.09.2007 sowie der dazu ergangenen Einspruchsentscheidung vom 04.11.2011 verpflichtet, den verbleibenden Verlustvortrag auf den 31.12.2005 auf 8.920,54 € und auf den 31.12.2006 auf 58.560,52 € festzustellen.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte zu 87 v.H. und der Kläger zu 13 v.H.
Die Revision wird zugelassen.
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