Finanzgericht Münster, 2014-04-11, 4 K 635/14 Kg

4 K 635/14 KgSteuergericht11.04.2014

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Münster — 4 K 635/14 Kg — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-04-11

Aktenzeichen: 4 K 635/14 Kg

ECLI: ECLI:DE:FGMS:2014:0411.4K635.14KG.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Senat

Tenor

Die Beklagte wird verpflichtet, den Ablehnungsbescheid vom 06.02.2014 und die hierauf ergangene Einspruchsentscheidung vom 13.02.2014 aufzuheben und gegenüber dem Kläger für das Kind N., geb. am xx.yy.1992, Kindergeld für den Monat Februar 2014 festzusetzen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Revision wird zugelassen.

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