7 K 2079/13 E•Finanzgericht Münster, 2014-06-25, 7 K 2079/13 E
Finanzgericht Münster, 2014-06-25, 7 K 2079/13 E
7 K 2079/13 ESteuergericht25.06.2014
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Münster — 7 K 2079/13 E — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-06-25
Aktenzeichen: 7 K 2079/13 E
ECLI: ECLI:DE:FGMS:2014:0625.7K2079.13E.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Senat
Tenor
Unter Aufhebung des Ablehnungsbescheides vom 28.02.2013 und der Einspruchsentscheidung vom 03.06.2013 wird der Beklagte verpflichtet, über den Erlassantrag der Kläger vom 20.02.2013 unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts neu zu entscheiden.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.
Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Kläger abwenden, soweit nicht die Kläger zuvor Sicherheit in derselben Höhe leisten.
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