Finanzgericht Münster, 2014-07-02, 12 K 4369/12 Kg

12 K 4369/12 KgSteuergericht02.07.2014

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Münster — 12 K 4369/12 Kg — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-07-02

Aktenzeichen: 12 K 4369/12 Kg

ECLI: ECLI:DE:FGMS:2014:0702.12K4369.12KG.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 12. Senat

Tenor

Die Beklagte wird unter Änderung des Bescheids vom 01. Oktober 2012 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 15. November 2012 verpflichtet, die für den Einspruch gegen die Ablehnung der Abzweigung notwendigen Aufwendungen zu 50 v. H. für erstattungsfähig und hierbei die Hinzuziehung eines Bevollmächtigten für notwendig zu erklären; im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens tragen der Kläger und die Beklagte jeweils zu 50 v. H.

Die Revision wird zugelassen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.