3 K 745/13 F•Finanzgericht Münster, 2014-08-28, 3 K 745/13 F
Finanzgericht Münster, 2014-08-28, 3 K 745/13 F
3 K 745/13 FSteuergericht28.08.2014
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Münster — 3 K 745/13 F — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-08-28
Aktenzeichen: 3 K 745/13 F
ECLI: ECLI:DE:FGMS:2014:0828.3K745.13F.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Senat
Tenor
Der Bescheid über die gesonderte Feststellung des Werts von Vermögensgegenständen und Schulden auf den 29.11.2007 für Zwecke der Schenkungsteuer nach § 151 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 des Bewertungsgesetzes in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 08.02.2013 wird wie folgt abgeändert:
Der Wert des von der Gesellschafterin Frau T 2 auf den Kläger übertragenen Anteils am Betriebsvermögen für den Betrieb U GmbH & Co. KG wird gemäß § 151 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Bewertungsgesetzes zum 29.11.2007 gesondert auf X Euro festgestellt.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.
Außergerichtliche Kosten der Beigeladenen werden nicht erstattet.
Die Revision wird zugelassen.
Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des Kosten-erstattungsanspruchs des Klägers abwenden, soweit nicht der Kläger zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet.
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