Finanzgericht Münster, 2014-09-12, 4 K 1759/14 Kg

4 K 1759/14 KgSteuergericht12.09.2014

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Münster — 4 K 1759/14 Kg — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-09-12

Aktenzeichen: 4 K 1759/14 Kg

ECLI: ECLI:DE:FGMS:2014:0912.4K1759.14KG.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Senat

Tenor

Die Beklagte wird unter Aufhebung des Ablehnungsbescheids vom 10.3.2014 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 6.5.2014 verpflichtet, zu Gunsten des Klägers für das Kind M. Kindergeld für den Zeitraum von April 2012 bis Mai 2014 festzusetzen.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Beklagte.

Die Revision wird zugelassen.

Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs des Klägers abwenden, soweit nicht der Kläger zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet.

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