Finanzgericht Münster, 2014-10-01, 9 K 4169/10 K,F

9 K 4169/10 K,FSteuergericht01.10.2014

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Münster — 9 K 4169/10 K,F — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-10-01

Aktenzeichen: 9 K 4169/10 K,F

ECLI: ECLI:DE:FGMS:2014:1001.9K4169.10K.F.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. Senat

Tenor

Unter Änderung des Körperschaftsteuerbescheides 2006 vom 22.01.2010 in Gestalt der Teil-Einspruchsentscheidung vom 12.10.2010 wird die Körperschaftsteuer 2006 nach Maßgabe der Entscheidungsgründe festgesetzt. Die Berechnung der festgesetzten Steuer wird dem Beklagten übertragen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin.

Die Revision wird zugelassen.

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