Finanzgericht Münster, 2014-10-02, 14 K 3691/11 E

14 K 3691/11 ESteuergericht02.10.2014

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Münster — 14 K 3691/11 E — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-10-02

Aktenzeichen: 14 K 3691/11 E

ECLI: ECLI:DE:FGMS:2014:1002.14K3691.11E.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 14. Senat

Tenor

In Abänderung des Bescheides vom 05.04.2013 wird die Einkommensteuer für 2003 nach Maßgabe der Entscheidungsgründe herabgesetzt.

Die Kosten des Verfahrens werden dem Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs des Klägers abwenden, soweit nicht der Kläger zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet.

Die Revision wird zugelassen.

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