5 K 4314/12 U•Finanzgericht Münster, 2014-10-15, 5 K 4314/12 U
Finanzgericht Münster, 2014-10-15, 5 K 4314/12 U
5 K 4314/12 USteuergericht15.10.2014
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Münster — 5 K 4314/12 U — Gerichtsbescheid
Entscheidungsdatum: 2014-10-15
Aktenzeichen: 5 K 4314/12 U
ECLI: ECLI:DE:FGMS:2014:1015.5K4314.12U.00
Dokumenttyp: Gerichtsbescheid
Spruchkörper: 5. Senat
Tenor
Die Umsatzsteuerbescheide für 2008 bis 2010 jeweils vom 18.01.2012 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 27.11.2012 werden dahingehend geändert, dass die Umsatzsteuer jeweils auf 0 EUR festgesetzt wird.
Der Beklagte trägt die Kosten des Klageverfahrens.
Die Revision wird zugelassen.
Der Gerichtsbescheid ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs des Klägers abwenden, soweit nicht der Kläger zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet.
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